Mit der Reichweiten- und Wirkungsförderung startet ein neues Fördermodell, mit dem der Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz (BLZT) seine bisherigen Förderaktivitäten in enger Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Szene gezielt erweitert. Ermöglicht wird dies im Rahmen des „Förderpakets Freie Kunst“, mit dem das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die Neustart-Hilfen für die freie Kunst- und Kulturszene aus dem Jahr 2022 in Höhe von 3 Millionen Euro fortführt. Bis Ende 2023 stehen dem BLZT ca. 200.000 Euro zur Verfügung, um Vorhaben zu fördern, durch die der zeitgenössische Tanz in Bayern mehr Menschen erreichen und seine Wirkung verbreitern und vertiefen kann.

Anträge können beispielweise für Gastspiele bayerischer Künstler*innen innerhalb und außerhalb Bayerns, für Wiederaufnahmen, interdisziplinäre – und Projekte anderer Sparten mit einem maßgeblichen Beitrag des zeitgenössischen Tanzes, ortsübergreifende Residenzen und Residenzen im ländlichen Raum sowie Stipendien gestellt werden. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen in den Bereichen Vernetzung, Distribution, Vermittlung, Inklusion und Kommunikation förderfähig.

Antragsfrist: 18.07.2023

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