Förderung von Tanz- & Theatergastspielen in Deutschland
Gastspiele Theater
15. Januar 2019 (1. Vergabe)
31. März 2019 (2. Vergabe)

Gastspiele Tanz
31. Januar 2019 (1. Vergabe)
15. April 2019 (2. Vergabe)

(Es gilt das Datum des Poststempels.)

Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ (NPN) fördert Gastspiele zeitgenössischer Tanz- und Theaterproduktionen in und aus Deutschland. Es richtet sich an freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, als Veranstalter agierende Kompanien und andere Kulturinstitutionen, die eine Tanz- oder Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland präsentieren möchten.
Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft können mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 35% der Gastspielkosten unterstützt werden. Im Rahmen einer Impulsförderung können Veranstalter aus ausgewählten Bundesländern, sowie Veranstalter, die Künstler oder Gruppen aus diesen Bundesländern einladen, einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gastspielkosten beantragen.

Impulsförderung Gastspiele Theater > Bayern
Impulsförderung Gastspiele Tanz > Niedersachsen

Internationale Tanzgastspiele & Koproduktionen
Gastspiele Tanz International & Koproduktionen Tanz
31. Januar 2019 (1. Vergabe)
15. April 2019 (2. Vergabe)

(Es gilt das Datum des Poststempels.)

Die Gastspielförderung Tanz International soll den Austausch zwischen deutschen Künstlern und internationalen Veranstaltern anregen, Anreize für eine stärkere Rotation existierender und neuer Produktionen schaffen und die internationale Präsenz deutscher Tanzschaffender stärken. Sie richtet sich an Veranstalter im Ausland, die eine in Deutschland entstandene Tanzproduktion einladen möchten.
Das NPN bezuschusst 50% der Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar auf Basis der NPN-Mindesthonorargrenzen zahlt. Abhängig von der Ländergruppenzugehörigkeit des Veranstalters werden weitere Gastspielkosten gefördert.
Die Koproduktionsförderung Tanz fördert die Entstehung neuer Tanzproduktionen. Die Herkunft der Künstler ist nicht entscheidend, die Produktion muss jedoch maßgeblich in Deutschland realisiert werden. Die Beteiligung eines ausländischen Partners als Koproduzent erhöht die Chancen auf Förderung, ist aber nicht zwingend erforderlich. Antragsberechtigt sind Veranstalter, Einzelkünstler sowie Kompanien. Der Antragsteller muss ausführender Produzent sein. Außerdem hat mindestens einer der in Deutschland ansässigen Produktionspartner Produzent/Veranstalter zu sein.
Für die Höhe des Budgets einer Koproduktion gibt es keine Richtgröße. Die Praxis zeigt, dass die Gesamtkosten der Produktionen stark variieren. Gefördert wird meist im Rahmen von 10.000,- bis 50.000,- EUR, jedoch maximal bis 50% der Gesamtkosten.

Kontakt
NPN-Gastspielförderung Theater
Hannah Melder
+49 89 189 31 37 10
h.melder@jointadventures.net

NPN-Gastspielförderung Tanz
Lara Schubert
+49 89 189 31 37 16
l.schubert@jointadventures.net

NPN-Koproduktionsförderung Tanz
Inga Kunz
+49 89 189 31 37 14
i.kunz@jointadventures.net

Hinweise zur Antragstellung