Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) hat im Oktober 2015 seine Empfehlung zu einer Honoraruntergrenze (HUG) für freiberufliche Tanz- und Theaterschaffende ausgesprochen. Diese wurde erstmals im März 2017 und erneut im Juni 2018 aktualisiert. Demnach soll das Mindesthonorar für die Berufsgruppe mit Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse mindestens 2.490 Euro im Monat sowie für Berufsgruppen, bei denen eine soziale Absicherung über die KSK nicht möglich ist, mindestens 2.875 Euro im Monat betragen.

Die HUG soll als Richtschnur für Entscheidungsträger aus Politik und Verwaltung dienen, liefert aber auch den Akteur*innen selbst Anhaltspunkte für die Kalkulation eines fairen Honorars. Die vom BFDK empfohlene Mindestsumme stellt eine auf Basis des Tarifvertrags NV Bühne (Einstiegsgagen) und des Mindestlohns errechnete Untergrenze dar, die die besonderen Anforderungen von Freiberuflichkeit berücksichtigt.

Im November 2017 wurden auch Empfehlungen für Vorstellungs- und Probenhonorare verabschiedet.