Der BAYERISCHE LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT) fördert professionelle Tanzprojekte in Bayern

Reminder
Antragsfrist für Tanzproduktionen in 2019
15. Dezember 2018

Noch bis zum 15. Dezember 2018 (Datum des Poststempels) können in Bayern ansässige ChoreografInnen und VeranstalterInnen eine finanzielle Förderung beim BLZT beantragen.

Der BLZT fördert:
> die Entwicklung und Neuproduktion choreografischer Werke heraus-ragender, bayernweit bedeutender KünstlerInnen
> professionelle zeitgenössische Tanzveranstaltungen und Tanzprojekte
> die künstlerische Weiterbildung auf der Basis nachgewiesener professioneller Arbeit (Stipendium)

Der BLZT versteht sich seit seiner Gründung 1997 als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiter-bildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.

Kontakt:
Lara Schubert
Tel 089 189 31 37 16
E-Mail info@blzt.de
www.blzt.de

Informationen & Formulare zur Antragstellung
BAYERISCHER LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT)
Zielstattstr. 10A I 81379 München I info@blzt.de I www.blzt.de