Die eingereichten Anträge sollen den Förderzielen der Stiftung entsprechen. Unterstützt werden gemeinnützige Kooperationsprojekte, an denen Partner aus mindestens drei Ländern beteiligt sind. Neben der erforderlichen künstlerischen bzw. wissenschaftlichen Qualität muss der Projektantrag verdeutlichen, dass die beteiligten Kooperationspartner die inhaltliche Planung und finanzielle Verantwortung gemeinsam übernehmen und auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Eine nachhaltige Vernetzung der beteiligten Akteure soll dabei im Vordergrund stehen.

Geförderte Projekte sollten darüber hinaus so angelegt sein, dass sie längerfristig über ein Fachpublikum hinaus Breitenwirkung erzielen. Alle Förderanträge, die die Fördergrundsätze der Stiftung erfüllen und fristgerecht bei der Allianz Kulturstiftung eingegangen sind, werden zunächst im Kuratorium zur Diskussion gestellt. Daraufhin spricht das Kuratorium Empfehlungen an den Stiftungsrat aus, der die abschließende Entscheidung über die Förderungen fällt.

  • Anträge müssen fristgerecht per E-Mail unter folgender Adresse eingegangen sein: applications-kulturstiftung@allianz.de (postalische Bewerbungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich).
  • Ein Antrag sollte max. 4-5 Seiten umfassen und folgende Bestandteile haben: Antragsformular (Download), Finanzplan (Muster), (detaillierte) Projektbeschreibung (mit Zeitplan und Projektpartner).
  • Wenn möglich sollten die einzelnen Bestandteile des Antrags in einem PDF-Dokument zusammengefasst werden und eine Größe  von 5 MB nicht überschreiten.
  • Die Vollfinanzierung eines Projekts durch die Stiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen (der Eigenanteil sollte möglichst 50% betragen).
  • Aus dem Finanzplan sollte klar erkennbar sein, welche konkrete Teilsumme bei der Allianz Kulturstiftung für welchen Zwecke beantragt wird.
  • Die Projektförderung ist zeitlich auf ein Jahr begrenzt. Eine Wiederbewerbung ist möglich.