Gastspielförderung Theater, Frist: 15.Januar 2018

Die Gastspielförderung Theater richtet sich an in Deutschland ansässige Veranstalter*innen und Theater, die Künstler*innen aus einem anderen Bundesland einladen möchten. Bei einer Förderzusage erhalten Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 25% der Gastspielkosten, Veranstalter*innen in privater Trägerschaft Zuschüsse in Höhe von 35% der Gastspielkosten.

Der NPN-Gastspielförderung Tanz nachempfunden gibt es seit 2009 auch eine NPN-Gastspielförderung Theater. Im Rahmen dieser Förderung haben freie und private Veranstalter*innen und Spielstätten die Möglichkeit, Anträge in der Sparte zeitgenössisches Theater zu stellen. Ziel der NPN-Gastspielförderung Theater ist die Förderung und Stärkung der Theaterszene bundesweit, indem der länderübergreifende Austausch zwischen Veranstalter*innen und Theatergruppen finanziell unterstützt wird. Mehr unter www.jointadventures.net.

Gastspielförderung Tanz, Frist: 31.Januar 2018

Die NPN-Gastspielförderung Tanz wurde 1999 mit dem Ziel initiiert, eine längerfristige Förderstruktur für den zeitgenössischen Tanz in Deutschland zu schaffen, um einmal entstandene Produktionen einem überregionalen Publikum präsentieren zu können. Dieses in Europa einzigartige Netzwerk wird von Beginn an von Bund und Ländern unterstützt.

Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Tanz können Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 25% der Gastspielkosten, Veranstalter in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 35% der Gastspielkosten unterstützt werden.

Mehr unter www.jointadventures.net